Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen der VHS. Sie finden auch Anwendung auf Veranstaltungen, die im Wege elektronischer Datenübermittlung durchgeführt werden.

  1. Anmeldung /Vertragsabschluß

Bei allen Veranstaltungen, ausgenommen Einzelvorträgen, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form;  Fax, E-Mail, Login-Homepage der Volkshochschule gelten - auch ohne Signatur - als kommunikationstrechnisch gleichwertige Äußerung entsprechend der Form nach Satz 2. Wird für die Anmeldung ein kommunikationstechnisches Mittel verwendet ohne Unterschrift, sind Unterschriftsleistungen der/des Anmeldenden entbehrlich.

Mündliche (persönliche) oder fernmündliche Anmeldungen sind verbindlich, wenn sie von der VHS längstens binnen einer Frist von zehn Tagen angenommen oder bestätigt werden. Die Annahme bzw. Bestätigung kann auch durch mündliche Erklärung erfolgen.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Sollte der gewünschte Kurs bereits voll belegt sein, oder aus anderen Gründen nicht zustande kommen, erhalten Sie eine Nachricht von der VHS.

  2. Entgeltpflicht

Das Entgelt für Kurse und Lehrgänge wird mit der Anmeldung fällig. Der/die Vertragspartner/in ist verpflichtet, unverzüglich das Veranstaltungsentgelt an die VHS zu bezahlen. Ist dasselbe nicht spätestens bis Kursbeginn bzw. bei Sprachkursen bis zum 3. Veranstaltungstag bei der VHS eingegangen, kann diese binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, und zwar durch schriftliche Erklärung (auch auf Formaldokumenten ohne Unterschriftsleistung) und/oder in kommunikationstechnischer gleichwertiger Art und Weise.

  3. Zahlungsweise

Das Entgelt ist durch Barzahlung, durch Überweisung oder im Wege des Bankeinzugverfahrens zu entrichten. Letzteres setzt voraus, dass von der anmeldenden Person eine Abbuchungserlaubnis erteilt wird.

  4. Veranstaltungsentgelte

Wenn Veranstaltungsentgelte in Ankündigungen wie Programmheften, - Übersichten und ähnlichen Bekanntmachungen der VHS für die jeweilige Veranstaltung ausgewiesen sind, werden diese mit Vertragsabschluss Vertragsinhalt. Abweichende Entgelte werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch gleichwertige Veröffentlichungen (Aushang, Preis- bzw. Entgeltlisten, und dgl.) am Tag der Abgabe der Anmeldungserklärung von der VHS kundgemacht worden sind und dem Anmeldenden zugänglich waren.

Das Entgelt für Einzelvorträge und Einzelabende einer Vortragsreihe beträgt:

in der Kernstadt 4.-- Euro

in den Stadtteilen 3.-- Euro

und wird an der Abendkasse bezahlt. Eine Semesterkarte für den Besuch von Einzelveranstaltungen kostet 10.-- Euro. Bei Kursen, deren Belegung unter der Mindestteilnehmerzahl bleibt, die auf Wunsch der Interessenten aber durchgeführt werden sollen, wird ein kostendeckender Zuschlag erhoben. Die Kosten für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sind, wenn nicht besonders aufgeführt, nicht in den Entgelten enthalten.

Die VHS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung eine Teilnehmerkarte auszuhändigen, durch die diese zur Teilnahme an derselben legitimiert werden.

  5. Ermäßigungen und Befreiung

Die zu entrichtenden Teilnehmerentgelte werden bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises für folgende Teilnehmergruppen ermäßigt:

a)  Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und  Zivildienstleistende 20 % Ermäßigung
b)  Inhaber einer städtischen Bonuskarte  50 % Ermäßigung
c)  für Veranstaltungen, die durch Dritte finanziert werden, wird keine Ermäßigung gewährt.

  6. Kündigung/Kündigungsfolgen

a) Sind für eine Veranstaltung weniger Personen als die Mindesteilnehmerzahl (*10) angemeldet oder haben sich in Ermangelung der Vorgabe einer Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht mehr als 10 Personen angemeldet, kann die VHS die Veranstaltungsverträge mit den betreffenden   Anmeldern kündigen. Die Teilnehmerentgelte werden erstattet. In gleicher Weise werden die Teilnehmerentgelte erstattet, wenn eine Veranstaltung wegen Ausfalls eines/er Dozenten/in oder wegen sonstiger Umstände während des ersten Viertels des Kursverlaufes abgebrochen werden muss und die Erreichung des Lernziels nachhaltig dadurch 
beeinträchtigt wird. 

b) Wird eine Veranstaltung seitens der VHS abgebrochen und haben unbeschadet bereits Teilveranstaltungen stattgefunden, so findet eine Rückerstattung der Entgelte nach dem Verhältnis der gehaltenen Unterrichtsstunden zur Gesamtzahl der Unterrichtsstunden statt. Weitergehende Ansprüche der/des Teilnehmenden sind ausgeschlossen.

  7. Auflösung des Vertragsverhältnisses
Der/dem Teilnehmenden steht mit Bestandskraft des Vertrages kein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu, soweit sich aus diesen Bedingungen der AGB oder zwingend gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt. Insbesondere stellen Verhinderungen der Teilnahme an den Veranstaltungen, auch wenn sie auf Krankheit der/des Teilnehmenden beruhen, keinen beachtlichen Grund zur Kündigung  oder zum Rücktritt dar.

Soweit sich aus diesen Bedingungen, der Entgeltordnung der VHS und einzelvertraglichen Regelungen oder den gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes ergibt, kann der Teilnehmervertrag nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung der Vertragsschließenden aufgelöst werden.

Ein Rücktritt aus dem Vertragsverhältins durch den/die Teilnehmer/in ist im Rahmen der nachstehenden Rücktrittsbedingungen möglich, wenn

1) der Rücktritt eines Teilnehmers von einem Kurs/Seminar bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn,
2) bei einem Sprachkurs bis zum 2. Kurstermin,
3) bei Wochenendseminaren eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn, erklärt wird.

4) Die Kündigung des Vertrages kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder kommunikationstechnisch erfolgen. Eine Abmeldung von einem Kurs bei dem/der Kursleiter/in hat keine Wirksamkeit.

5) In den Fällen, in denen eine Kündigung durch den Teilnehmenden erfolgt, ist die VHS berechtigt, für die Bearbeitung des Anmeldevorganges eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro zu erheben. 

6) Soweit die Volkshochschule bei Veranstaltungen als Vermittler handelt, erstreckt sich beim Rücktritt die Zahlungspflicht eines Teilnehmers auf sämtliche der Volkshochschule entstehenden Kosten.

7) Bei Tages- und Halbtagesfahrten beträgt die Stornogebühr 5,00 Euro, wenn die Abmeldung später als eine Woche vor Fahrtermin erfolgt. Wird der Rücktritt nach Fahrtermin der Volkshochschule bekannt, sind die durch den Rücktritt entstehenden Kosten von dem/der Teilnehmer/in zu tragen.

8) Bei Rücktritt von Studienreisen und Fahrten mit Übernachtung gelten insoweit die Reisebedingungen der jeweiligen Veranstalter bzw. Leistungsträger, wenn die betreffende Veranstaltung nicht ausdrücklich als eigene Leistung der VHS und damit als vertraglich geschuldete Veranstaltung ausgewiesen wird.

  8. Leistungsumfang

Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halbjährlich erscheinenden Programms. Änderungen der Leistungen und eine Erhöhung des Entgeltes sind nur dann hinzunehmen, wenn sie zumutbar sind und vom Teilnehmer ausdrücklich akzeptiert werden.

  9. Prüfungen und Leistungsbescheinigungen

Die Teilnahme an einem Kurs oder Seminar schließt einen Anspruch auf Prüfungsableistung oder Ableistung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ein. Leistungsbescheinigungen werden auf Grund einer Prüfung ausgestellt und dem Teilnehmer persönlich oder einer von ihm schriftlich beauftragten Person ausgehändigt. Mit der Anmeldung zur Prüfung anerkennt der Teilnehmer die jeweils gültigen Prüfungsordnungen oder -bestimmungen.

- Spendenbescheinigungen sind gebührenfrei.

10. Urheberschutz

Photographieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden.

11. Haftung

1. Schadensersatzansprüche der/des Teilnehmenden - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen die VHS bzw. ihren Träger sind ausgeschlossen, es sei denn, die VHS, ihre Organe und/oder Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen haben den Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhaltensweise verursacht.

2. Der Schadensersatzausschluss gilt entsprechend auch für gesetzliche Schadensersatzansprüche sowie für solche aus der Anbahnung von Vertragsverhältnissen.

3. Die Haftung der VHS für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen der/des Teilnehmenden ist ausgeschlossen, soweit die Verletzungshandlungen nicht durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der VHS begangen wurden.

12. Datenschutz

Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Angaben werden für innerbetriebliche Zwecke der VHS verwendet.
Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken und damit einer besseren Planung des Programms. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen seitens der VHS Rechnung getragen. Schadensersatzansprüche von Teilnehmenden bei Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch die VHS sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die VHS haftet nicht für Datenbekanntgaben infolge von Kundmachungen solcher Personen, die nicht als Organe oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der VHS im Rechtssinne gelten.

13. Schlussbestimmungen

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des VHS-Leiters. Die Ungültigkeit eines Teils der Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.